Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Solarpark Ebenheider Hof

18.07.2022
Solarpark Eichenbühl - Ebenheider Hof Aufstellung des Bebauungsplanes und Anpassung des Flächennutzungsplanes

Gemeinde Eichenbühl – Ortsplanung Eichenbühl
Aufstellung des Bebauungsplanes
„Solarpark Eichenbühl – Ebenheider Hof“ mit Umweltbericht
Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eichenbühl
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Absatz 1 BauGB 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB

Die Gemeinde Eichenbühl beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Nähe des Ebenheider Hofes.

Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung vom 24.07.2019 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zunächst über eine Fläche von ca. 9,5 ha gefasst. In der Sitzung vom 21.07.2021 wurde die Fläche mit dem 2. Aufstellungsbeschluss auf ca. 17 ha erweitert und mit Beschluss vom 6. Juli 2022 die Erweiterung der Fläche sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes bestätigt. Der Bebauungsplan soll die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Außenbereich ermöglichen.

Für den zu überplanenden Bereich ist im Flächennutzungsplan für den Hauptort Eichenbühl eine landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt und ausgeübt. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan für den Hauptort Eichenbühl im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan geändert. Der Beschluss zur Änderung und Anpassung des Flächennutzungsplanes für den Hauptort erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 06.07.2022.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Eichenbühl – Ebenheider Hof“ umfasst die Flurstücke der Gemarkung Eichenbühl Fl. Nr. 6424, 6428 und 6431, sowie Teilflächen der Flurstücke 6411, 6422, 6423, 6425, 6427, 6429 und 6430. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt umgrenzt:

Norden:        landwirtschaftlich genutzte Fläche Flur-Nr. 6411
Osten:          Landesgrenze zu Baden-Württemberg
Süden:         landwirtschaftlich genutzte Flächen Flur-Nr. 6432, 5682, 5681, 5677
                   und 5676 sowie Wirtschaftsweg Flur-Nr. 5711/2
Westen:        landwirtschaftlich genutzte Fläche Flur-Nr. 6427, 6425, 6422 und 6417

Der Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros Johann & Eck aus Bürgstadt, mit den Anlagen Begründung, Umweltbericht, grünordnerischen Festsetzungen, naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Gutachten zur Blendanalyse, sowie der Planentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Hauptort, mit der Anlage Begründung, liegen in der Zeit

vom 20. Juli 2022 bis 19. August 2022

zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn Schirmer, Bauamt, 1. Stock, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und zum Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Eichenbühl, den 12.07.2022
GEMEINDE EICHENBÜHL

gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister

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Kategorien: Eichenbühl aktuell

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