Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

18.07.2023
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Eichenbühl zur Satzung über die gemeindliche Bestattungseinrichtung folgende

Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

 

                                               § 1

 

§5 erhält folgende Fassung:

Die Bestattungskosten betragen:

                                                    § 2

 

Die Änderungssatzung tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 Eichenbühl, den 07.07.2023                                    gez. Günther Winkler

GEMEINDE EICHENBÜHL                                           1. Bürgermeister

 

Die vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 05.07.2023 beschlossen.

 

Kategorien: Eichenbühl aktuell

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