12.09.2022
Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg - KVÜ
Haushaltssatzung 2022
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg - KVÜ- für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 26 KommZG i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg -KVÜ- folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.170.000,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 50.000,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind in Höhe von 50.000 € geplant.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Eine Umlage nach § 21 c der Verbandssatzung wird nicht erhoben.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Obernburg, 06.04.2022
gez.
Dietmar Fieger, Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung - KVÜ
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen wurde nach rechtsaufsichtlicher Genehmigung mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 01.06.2022, Aktenzeichen 121-9412.3, ohne Beanstandungen zurückgegeben.
Der Haushaltsplan samt Anlagen kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung -KVÜ-, Lindenstraße 32, 63785 Obernburg während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen auf die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bereitgehalten
Kategorien: Eichenbühl aktuell