Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Änderung der Kinderkrippengebührensatzung zum 01.09.2023

03.08.2023
Änderung der Kinderkrippengebühren

Aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende

Satzung zur Änderung der Kinderkrippengebührensatzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Eichenbühl 

                §1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Für die Kinderkrippe Eichenbühl beträgt die Buchungsgebühr monatlich:

durchschnittliche tägliche Buchungszeit Kinderkrippengebühr in €
3 Stunden 150,00
mehr als 3 bis 4 Stunden 170,00
mehr als 4 bis 5 Stunden 190,00
mehr als 5 bis 6 Stunden 210,00
mehr als 6 bis 7 Stunden 230,00
mehr als 7 bis 8 Stunden 250,00
mehr als 8 bis 9 Stunden 270,00

Bei Buchungen von Buchungsstunden an einzelnen Tagen in der Woche beträgt die Buchungsgebühr jeweils pro gebuchten Wochentag 1/5 der Monatsgebühr.

             § 2

Die Änderungssatzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft.

 

Eichenbühl, den 07.07.2023 
GEMEINDE EICHENBÜHL

gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister

Kategorien: Eichenbühl aktuell

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