04.08.2023
Öffnungszeiten der Kinderkrippe in Eichenbühl
Auf Grund des Art. 23 und 24 GO erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende
Änderungssatzung der Benutzungssatzung
für die Kinderkrippe der Gemeinde Eichenbühl
§1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Vorbehaltlich des konkreten Betreuungsbedarfs und des konkreten Betreuungsangebotes ist die Kindertagesstätte Eichenbühl von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Die konkreten Öffnungszeiten des jeweils geltenden Kindergartenjahres werden aufgrund der Betreuungsbuchungen im jeweiligen Kindergartenjahr in Absprache mit der Kindergartenleitung vom Träger festgesetzt.
§2
§ 8 (Mittagessen) entfällt.
§3
Die Änderungssatzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft.
Eichenbühl, den 07.07.2023
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 05.07.2023 beschlossen.
Kategorien: Eichenbühl aktuell