19.12.2022
Gemeinde Eichenbühl - Ortsplanung Eichenbühl
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße 105“, Errichtung von Wohnungen
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die vom Büro Planer FM, Fache Matthiesen GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete und vom Gemeinderat der Gemeinde Eichenbühl am 02.11.2022 gebilligte Planung (Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 26.09.2022) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 a Abs. 3Nr. 1 und Nr. 2 BauGB iVm § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit von
21. Dezember 2022 bis einschließlich 27. Januar 2023
im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn Schirmer, Bauamt, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichenbühl www.eichenbuehl.de unter „Bauleitplanung“ eingesehen werden (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB).
Kategorien: Eichenbühl aktuell