Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Ortsplanung Eichenbühl - Aufstellung Bebauungsplan Hauptstraße 105

19.12.2022
Gemeinde Eichenbühl - Ortsplanung Eichenbühl

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße 105“, Errichtung von Wohnungen

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die vom Büro Planer FM, Fache Matthiesen GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete und vom Gemeinderat der Gemeinde Eichenbühl am 02.11.2022 gebilligte Planung (Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 26.09.2022) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 a Abs. 3Nr. 1 und Nr. 2 BauGB iVm § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit von

21. Dezember 2022 bis einschließlich 27. Januar 2023

im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn Schirmer, Bauamt, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichenbühl www.eichenbuehl.de unter „Bauleitplanung“ eingesehen werden (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB).




Kategorien: Eichenbühl aktuell

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