Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Erweiterung der kommunalen Verkehrsüberwachung

26.08.2026
Die Gemeinde Eichenbühl erweitert voraussichtlich ab September 2026 die Aufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung.

Bisher lag der Schwerpunkt der Kontrollen auf der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Künftig sollen zusätzlich auch parkende Fahrzeuge verstärkt kontrolliert werden. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt sind und keine Behinderungen oder Gefährdungen verursachen. Darüber hinaus wird auf den öffentlichen Parkplätzen die Einhaltung der jeweils zulässigen Parkdauer überprüft. Hintergrund dieser Erweiterung sind wiederholt festgestellte Probleme in verschiedenen Gemeindestraßen.

Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge führen dort teilweise dazu, dass Feuerwehr, Rettungsdienst oder andere größere Fahrzeuge nur erschwert werden oder im schlimmsten Fall gar nicht passieren können.

Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und die Erreichbarkeit im Einsatzfall sicherzustellen, hat der Gemeinderat beschlossen, die Verkehrsüberwachung entsprechend auszuweiten.

Die Kontrollen sollen dazu beitragen, Rettungswege freizuhalten, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Einhaltung der bestehenden Parkregelungen sicherzustellen.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die geltenden Verkehrs- und Parkvorschriften zu beachten und ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit in der Garage oder auf dem privaten Stellplatz abzustellen.

Haben Sie diese Möglichkeit nicht, dann sind Fahrzeuge so abzustellen, dass jederzeit ausreichend Platz für Feuerwehr, Rettungsdienst und andere Einsatzfahrzeuge verbleibt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Garagen gemäß der Bayerischen Bauordnung und der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats Bayern ausschließlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Eine Zweckentfremdung als Lagerraum, Partykeller, Werkstatt oder Wohnraum ist ohne offizielle Nutzungsänderung unzulässig und kann als baurechtswidriger Zustand mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

 Wir bitten bereits heute um Ihr Verständnis für diese Maßnahme und danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Rücksichtnahme und Unterstützung.

Die Gemeindeverwaltung


Kategorien: Eichenbühl aktuell

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