18.12.2023
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) im Hauptort Eichenbühl
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung im Hauptort Eichenbühl
§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn)
bis 2,5 m³/h 60,00 €/Jahr
bis 6 m³/h 84,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 132,00 €/Jahr
über 10 m³/h 192,00 €/Jahr, jeweils zzgl. 7% MwSt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)
bis 4 m³/h 60,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 84,00 €/Jahr
bis 16 m³/h 132,00 €/Jahr
über 16 m³/h 192,00 €/Jahr, jeweils zzgl. 7% MwSt.
§ 2
§ 10 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt
netto zzgl. 7% MwSt brutto
4,75 € 0,33 € 5,08 €
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 3
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Eichenbühl, den 12.12.2023
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Vorstehende Satzung wurde am 29.11.2023 vom Gemeinderat beschlossen.
Kategorien: Eichenbühl aktuell