30.08.2023
Es tickt im E-Schrottcontainer?
Im Landkreis Miltenberg ticken die E-Schrottcontainer nicht ganz richtig? Richtig! Kürzlich wurde eine Bombe in einem tickenden E-Schrottcontainer für Kleingeräte mit Akku vermutet. Wie sich später herausstellte, handelte es sich aber nur um einen funktionsfähigen Wecker mit noch intakter Batterie.
Die kommunale Abfallwirtschaft möchte deshalb über die korrekte Entsorgung von Elektrokleingeräten informieren. Unter Elektrokleingeräten versteht man Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis 30 cm. In fast jeder Kommune im Landkreis stehen zwei Container für die Entsorgung von Geräten mit Akku oder Batterie und Geräten mit Kabel zur Verfügung. Grundsätzlich gilt also, Geräte mit Kabel wie bespielsweise Föhn oder der Toaster müssen in den Container für Geräte mit Kabel. Geräte wie Handys oder Wecker in den Container mit Akku bzw. Batterie. Hierbei sollte, wenn möglich, vor dem Geräteeinwurf die Batterie bzw. Akku entfernt werden. Aufgrund der leichten Entzündbarkeit müssen Batterien und Akkus gesondert gesammelt werden, bespielsweise über die Altbatterietonnen auf den Wertstoffhöfen, über die Problemabfallsammlung oder über die Sammelboxen der Verkaufsstellen. Des Weiteren können die Geräte bei der Problemabfallsammlung oder auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
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