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Windpark „Walldürn-Wettersdorf“

23.09.2025
Antrag für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“, Vorbescheid für sechs Windkraftanlagen

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert zum Antrag auf Vorbescheid für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“.

Die WINDENERGIE S&H GMBH, Talmühle 1, 74722 Buchen Anlage die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Walldürn-Wettersdorf“ mit sechs Windkraftanlagen in der Stadt Walldürn, Gemarkungen Glashofen und Wettersdorf. Hierfür liegt dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 18.08.2025 ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen vor.

Am 16.09.2025 wird das Vorbescheidverfahren eingeleitet und das Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis ( www.neckar-odenwald-kreis.de ) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner zum Windpark „Walldürn-Wettersdorf – Vorbescheid § 9 Abs. 1 BImSchG“ sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt gemacht.

Ab 24.09.2025 bis einschließlich 23.10.2025 erfolgt die Auslegung bzw. Zugänglichmachung des Antrags und der beigefügten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis ( www.neckar-odenwald-kreis.de ) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner zum Windpark „Walldürn-Wettersdorf – Vorbescheid § 9 Abs. 1 BImSchG“ ( https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Windpark+Walld%C3%BCrn-Wettersdorf+%E2%80%93+Vorbescheid+nach+%C2%A7+9+Abs_+1+BImSchG.html#/).

Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.

Einwendungen können schriftlich oder elektronisch bis einschließlich 24.11.2025 bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.

 

Kategorien: Eichenbühl aktuell

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