08.10.2025
Die Nutzung der Behindertenparkplätze stellt eine Parkerleichterung für behinderte oder schwerbehinderte Menschen dar.
Menschen, die sich außerhalb des Fahrzeuges nur schwer, unter großen Anstrengungen oder nur mit fremder Hilfe bewegen können, sind unter Umständen berechtigt, ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte abzustellen. Um auf einem solchen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte parken zu können, bedarf es einer Erlaubnis, die in Form eines Parkausweises vorliegen muss.
Der Behindertenausweis allein reicht hier nicht aus.
Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung richten sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung und der Merkzeichen, welche vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgesellt werden.
GEMEINDE EICHENBÜHL gez. Günther Winkler
Eichenbühl, 07.10.2025 1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell