Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Nutzung der Schwerbehindertenparkplätze

08.10.2025
Die Nutzung der Behindertenparkplätze stellt eine Parkerleichterung für behinderte oder schwerbehinderte Menschen dar.

Menschen, die sich außerhalb des Fahrzeuges nur schwer, unter großen Anstrengungen oder nur mit fremder Hilfe bewegen können, sind unter Umständen berechtigt, ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte abzustellen. Um auf einem solchen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte parken zu können, bedarf es einer Erlaubnis, die in Form eines Parkausweises vorliegen muss.

Der Behindertenausweis allein reicht hier nicht aus.

Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung richten sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung und der Merkzeichen, welche vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgesellt werden.

GEMEINDE EICHENBÜHL                                                                                                 gez. Günther Winkler

Eichenbühl, 07.10.2025                                                                                                  1. Bürgermeister

 

               

 

Kategorien: Eichenbühl aktuell

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.