07.11.2025
Kommunalwahl 2026
Die für die allgemeine Kommunalwahl am 8. März 2026 erforderlichen amtlichen Bekanntmachungen werden grundsätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Eichenbühl veröffentlicht.
Aufgrund der terminlichen Vorgaben der einschlägigen Wahlvorschriften kann es jedoch vorkommen, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht rechtzeitig möglich ist. In diesen Fällen erfolgt die nach Wahlrecht vorgeschriebene Bekanntmachung durch Aushang in den örtlichen Bekanntmachungskästen sowie auf der Internetseite der Gemeinde Eichenbühl unter www.eichenbuehl.de .
Wir haben um entsprechende Beachtung gebissen.
GEMEINDE EICHENBÜHL
Eichenbühl, 02.12.2025
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell
Gemeinde Eichenbühl