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Hochwasserschutz

Sturzflutrisikomanagement

Starkregenereignisse können innerhalb kurzer Zeit zu Überflutungen und Schäden führen. Die Gemeinde Eichenbühl beschäftigt sich daher mit dem Thema Sturzflutrisikomanagement, um mögliche Risiken im Gemeindegebiet besser einschätzen und geeignete Vorsorgemaßnahmen entwickeln zu können.

Auf dieser Seite stellen wir Informationen, Unterlagen und weiterführende Hinweise zum Sturzflutrisikomanagement bereit. Dazu gehören unter anderem die Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung, Hinweise zur Eigenvorsorge, Informationsplattformen sowie Karten und Berechnungsmodelle zu verschiedenen Starkregenszenarien.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Eichenbühl wenden.

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurden die Ergebnisse und Grundlagen des Sturzflutrisikomanagements für die Gemeinde Eichenbühl vorgestellt.

Die Präsentation der Firma Obermeyer steht hier zum Download bereit.

→ Präsentation Bürgerinformationsveranstaltung Sturzflutrisikomanagement

Starkregenszenarien

Im Rahmen des Sturzflutrisikomanagements wurden verschiedene Starkregenszenarien berechnet. Die Karten zeigen mögliche Fließwege und Überflutungsbereiche bei unterschiedlichen Niederschlagsereignissen.

Die Darstellungen dienen der Information und Sensibilisierung. Sie können dabei helfen, mögliche Gefahrenbereiche besser zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Zur Verfügung stehen folgende Szenarien:

Szenario 2

außergewöhnliches Oberflächenabflussereignis:

100. jährliches Regenereignis – Niederschlagshöhe 45,4 mm, Bodenfeuchteklasse III, Dauer 1 Stunde

Szenario 3

extremes Oberflächenereignis:
Extrem – weit über 100 Jahre, Niederschlagshöhe 100 mm, Bodenfeuchteklasse II, Dauer 1 Stunde
Bei diesem Ereignis handelt es sich um ein extremes Ereignis, das unabhängig statistischer Wahrscheinlichkeiten, überall in Bayern auftreten kann.

Was können Bürgerinnen und Bürger selbst tun?

Neben den Maßnahmen der Gemeinde ist auch die private Eigenvorsorge ein wichtiger Bestandteil des Sturzflutrisikomanagements. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können dazu beitragen, Schäden durch Starkregen und Oberflächenwasser zu verringern.

Nach § 5 (2) Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schutz von Kellerfenstern, Lichtschächten und tiefliegenden Eingängen
  • regelmäßige Kontrolle von Rückstausicherungen
  • sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe
  • Freihalten von Abläufen, Gräben und Entwässerungswegen auf dem eigenen Grundstück
  • Prüfung, ob Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser geschützt werden können
  • Vorsorge für den Ernstfall, zum Beispiel durch Sandsäcke, Pumpen oder Notfallpläne

Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise zur Eigenvorsorge finden Sie in den bereitgestellten Informationsmaterialien und auf den verlinkten Fachportalen.

→ Infomaterial zur Eigenvorsorge

Warn- und Informationsportale

Bei Starkregen, Unwetter oder Hochwasserlagen ist es wichtig, aktuelle Warnmeldungen zu beachten. Nutzen Sie hierfür die offiziellen Warn- und Informationsangebote.

Empfohlen werden insbesondere:

Wichtig: Bitte beachten Sie bei akuten Gefahrenlagen die Hinweise der zuständigen Behörden und Einsatzkräfte.

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