Wasser & Abwasser
Die Gemeinde Eichenbühl ist für eine zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser und eine sichere Abwasserentsorgung verantwortlich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie die entsprechenden Gebühren und Ansprechpartner.
Wasserversorgung im Hauptort Eichenbühl
Seit dem 1. März 2026 übernimmt die EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG die technische Betriebsführung der Wasserversorgung im Hauptort Eichenbühl.
Die technische Betriebsführung umfasst unter anderem die Netzüberwachung, Instandhaltung, die Erstellung von Bauwasser- und Trinkwasserhausanschlüssen sowie einen rund um die Uhr erreichbaren Bereitschaftsdienst.
Bei Fragen zur technischen Wasserversorgung:
EMB Kundencenter: 09371 / 404-4
Bei Not- und Störungsfällen (24 Stunden):
EMB Störungsdienst: 09371 / 2468
Die Zählerablesung und die Abrechnung der Wassergebühren erfolgen weiterhin über die Gemeinde Eichenbühl.
Ansprechpartner: Heike Weber
Telefon: 09371 / 9720-12
E-Mail: kasse@eichenbuehl.de
Wasserversorgung in den Ortsteilen
Für die Wasserversorgung in den Ortsteilen Pfohlbach, Riedern, Heppdiel, Guggenberg und Windischbuchen liegt die technische Zuständigkeit bereits seit dem 1. Mai 2016 bei der EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG.
Bei Not- und Störungsfällen wenden Sie sich bitte auch direkt an:
EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG
Luitpoldstraße 17
63897 Miltenberg
Telefon: 09371 / 2468
Störungsdienst rund um die Uhr
Die verwaltungsmäßige Verantwortung für die Wasserversorgung, insbesondere die Zählerablesung und Gebührenabrechnung erfolgt über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Erftalgruppe.
Ansprechpartner: VG Erftal
Telefon: 09371 / 9738-0
Wassergebühren
Informationen zu den aktuellen Wassergebühren und weiteren Gebühren der Wasserversorgung können Sie unserer aktuellen Gebührenübersicht entnehmen.
Weiterführende Informationen
Die gültigen Satzungen finden Sie im Bereich Rathaus & Bürgerservice → Satzungen & Ortsrecht