Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

16.02.2024
Bekanntmachung

Die Gemeinde Eichenbühl erlässt auf Grund der Art. 20a, 23, 32,33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.796, BayRS 2020-1- 1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) folgende

Änderungssatzung

zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

§ 1

§ 3 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses.

§ 2

Die Änderungssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Eichenbühl, den 29.01.2024
GEMEINDE EICHENBÜHL                  

gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister

 

Der Gemeinderat Eichenbühl hat am 24.01.2024 die herausragende Änderungssatzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes beschlossen.





Kategorien: Gemeinderat

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