17.01.2022
Einleiten von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungslanlage
Vollzug der Wassergesetze
Einleiten von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg
durch den Landkreis Miltenberg bei Fluss-km 12,55 in die Erf
Bekanntmachung zum Einleitungsbescheid des Landratsamtes Miltenberg
Das Landratsamt Miltenberg erteilt mit dem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid vom 20.12.2021, Az. Nr. 43-6324.4 dem Landkreis Miltenberg mit Wirkung vom 01.01.2022 die stets widerrufliche gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg bei Fluss-km 12,55 in die Erf in dem in dem Bescheid beschriebenen Umfang und unter den dort aufgeführten Auflagen und Bedingungen. Dieser wasserrechtliche Erlaubnisbescheid vom 20.12.2021, Az. Nr. 43-6324.4, wird samt Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrunde liegenden Planunterlagen zwei Wochen in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht ausgelegt (Art. 69 BayWG in Verbindung mit Art 74 Abs. 4 Satz 2 und 3 BayVwVfG).
Der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid liegt samt Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrunde liegenden Planunterlagen in der Zeit vom
20. Januar 2022 bis 2. Februar 2022
im Rathaus Eichenbühl, Hauptstr. 97, 63928 Eichenbühl
bei Herrn Eckstein, Bauamt, I. Stock
zu den allgemeinen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen: Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg gegenüber den Betroffenen als zugestellt.
Eichenbühl, 27.12.2021 gez. Günther Winkler
GEMEINDE EICHEBÜHL 1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell