29.03.2022
Einleiten von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungsanlage
Vollzug der Wassergesetze
Einleiten von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg durch den Landkreis Miltenberg bei Fluss-km 12,55 in die Erf
Bekanntmachung zum Einleitungsbescheid des Landratsamtes Miltenberg
Das Landratsamt Miltenberg erteilte mit dem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid vom 20.12.2021,
Az. Nr. 43-6324.4 dem Landkreis Miltenberg mit Wirkung vom 01.01.2022 die stets widerrufliche gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg bei Fluss-km 12,55 in die Erf in dem in dem Bescheid beschriebenen Umfang
und unter den dort aufgeführten Auflagen und Bedingungen.
Mit Änderungsbescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 15.03.2022, Nr. 43-6324.4, wurde die dem Landkreis Miltenberg mit Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 20.12.2021, Nr. 43-6324.4, erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg bei Fluss-km 12,55 in die Erf in zwei Punkten der Nebenbestimmungen geändert.
Dieser wasserrechtliche Änderungsbescheid vom 15.03.2022, Az. Nr. 43-6324.4, wird samt Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrunde liegenden Planunterlagen zwei Wochen in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht ausgelegt (Art. 69 BayWG in Verbindung mit Art 74 Abs. 4 Satz 2 und 3 BayVwVfG).
Der wasserrechtliche Änderungsbescheid liegt samt Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrunde liegenden Planunterlagen in der Zeit vom
30. März 2022 bis 14. April 2022
im Rathaus Eichenbühl, Hauptstr. 97, 63928 Eichenbühl
bei Herrn Eckstein, Bauamt, I. Stock
zu den allgemeinen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen: Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern aus der Sickerwasserbehandlungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg gegenüber den Betroffenen als zugestellt.
Eichenbühl, 15.03.2022 gez. Günther Winkler
GEMEINDE EICHEBÜHL 1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell