23.06.2022
geänderte Vorfahrtsregelung
Einführung der 30 km/h-Zone im gesamten Ortsgebiet der Gemeinde Eichenbühl
Geänderte Vorfahrtsregelung seit Einführung
Im April 2022 wurde auf der Grundlage des getroffenen Gemeinderatsbeschlusses im gesamten Gemeindegebiet die Geschwindigkeitsregelung in den gemeindlichen Ortsstraßen geändert: Im gesamten Gemeindegebiet sind für die Ortsstraßen 30 km/h-Zonen ausgewiesen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben diese Regelung begrüßt und gegenüber der Gemeindeverwaltung die Entscheidung zur Einführung einer 30 km/h-Zone positiv hervorgehoben.
Mit der Einführung der 30 km/h-Zone gilt für fast alle Ortsstraßen die Vorfahrtregelung „Rechts vor links“. Dies bedeutet, die vor der Änderung der 30 km/h-Zone ausgeschilderten Vorfahrtsregelungen gelten nicht mehr!
In den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen ist die neue Vorfahrtsregelung strikt zu beachten. So gilt nunmehr z.B. im Ortsteil Riedern rechts vor links im Einmündungsbereich Guggenberger Straße / Am Berg - die Guggenberger Straße hat beim rechts Abbiegen Vorfahrt – oder so gilt nunmehr z.B. in Eichenbühl beim Abbiegen von der Ortsdurchfahrtsstraße in den Einmündungsbereich Alte Steige / Bürgstadter Straße an der St. Valentin - Kapelle Vorfahrt für die Alte Steige. beim Abbiegen von der Staatsstraße in die Bürgstadter Straße ist zu beachten, dass die Fahrzeuge der rechts einmündenden Straße „Alte Steige“ vorfahrtsberechtigt sind.
Bitte beachten Sie mit der Änderung der 30 km/h-Zone: In den einzelnen Ortsstraßen hat sich auch die Vorfahrtsregelung in den Einmündungen geändert. Fahren Sie stets vorsichtig in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ein.
Eichenbühl, 09.06.2022
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell