25.11.2021
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) im Hauptort Eichenbühl
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung im Hauptort Eichenbühl
§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn)
bis 2,5 m³/h 48,00 €/Jahr
bis 6 m³/h 60,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 96,00 €/Jahr
über 10 m³/h 108,00 €/Jahr, jeweils zzgl. 7% MwSt..
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)
bis 4 m³/h 48,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 60,00 €/Jahr
bis 16 m³/h 96,00 €/Jahr
über 16 m³/h 108,00 €/Jahr, jeweils zzgl. 7% MwSt..
§ 2
§ 10 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:
netto zzgl. 7 % MwSt brutto
3,74 € 0,26 € 4,00 €
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 3
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Eichenbühl, den 12.11.2021
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Vorstehende Satzung wurde am 20.10.2021 vom Gemeinderat beschlossen.
Kategorien: Eichenbühl aktuell