25.11.2021
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Auf Grund des Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,25 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2 Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Eichenbühl, den 12.11.2021 GEMEINDE EICHENBÜHL gez.
Günther Winkler
1.
Bürgermeister
Vorstehende Satzung wurde am 20.10.2021 vom Gemeinderat beschlossen.
Kategorien: Eichenbühl aktuell