Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung - Wasserabgabe
21.11.2018
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung im Hauptort Eichenbühl
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung im Hauptort Eichenbühl
§ 1
§ 10 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt:
netto 3,53 €
zzgl. 7% MwSt 0,25 €
brutto 3,78 €
pro Kubikmeter entnommenen Wassers
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Gemeinde Eichenbühl, 08.11.2018
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister