Widerspruchsrecht - Wahlen zum europäischen Parlament 26.05.2019
07.11.2018
Bekanntmachung
über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
im Zusammenhang mit den Wahlen zum europäischen Parlament am Sonntag, 26. Mai 2019 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene In den sechs der Stimmabgabe voran gehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Über-mittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher einer ent-sprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Über-mittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Gemeinde Eichenbühl - Einwohnermeldeamt -
Hauptstraße 97, 63928 Eichenbühl
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Eichenbühl, 06.11.2018
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez.
Günther Winkler
1. Bürgermeister